Krankenkassen anerkannt
Die Leistungen werden nach dem allgemein gültigen Tarifwerk TARMED abgerechnet.
Die Behandlungskosten werden abzüglich der individuellen Jahresfranchise und des Selbstbehaltes von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
Leistungen, welche die Grundversicherung nicht deckt, werden privat in Rechnung gestellt.
Das Rechnungs- und Mahnwesen wird administrativ über die Ärztekasse abgewickelt.
Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, vereinbarte Termine 48 h (2 Arbeitstage) vorher per E-Mail oder Telefon abzusagen, Sie ersparen sich so die Verrechnung der für Sie reservierten Zeit.